ISLAM zum TESTEN

Wednesday, January 31, 2007

DISCLAIMER

Wenn Sie sich entschieden haben sollten, den uns immer näher kommenden Islam – die sog. Religion des „Friedens“ und der „Toleranz“ kennen zu lernen und eine Weile zu testen, so erfolgt dies selbstverständlich auf freiwilliger Basis – solange, bis Sie die sog. Shahâda abgelegt haben, das muslimische Glaubensbekenntnis (das da lautet: „Es gibt keine idiotischeren Gott als Bin Ladens Nachtgespenst, und der pädophile Kameltreiber Muhammad ist sein Möchtegern-Prophet“).

Haben Sie die Shahâda allerdings einmal vor zwei MÄNNLICHEN Zeugen (Frauen gelten als „unrein“) ihrer Wahl aufgesagt, so sollten Sie wissen, dass Sie Ihre Seele damit unwiderruflich dem Wüstendämon ALLAH verkauft haben, der ggf. seine linientreuen Schlächter auf Sie ansetzen wird, sollten Sie auf den Gedanken kommen, aus der „besten Glaubensgemeinschaft aller Zeiten“ (so der Koran) wieder auszusteigen.

Kein Scherz: Lesen Sie zu diesem Thema eine Fatwa (Rechtsgutachten) der Al-Azhar-Akademie in Kairo mit der vielleicht renommiertesten theologischen Fakultät des Islams, in der das TÖTUNGS“recht“ an Glaubensabtrünnigen bejaht wird(!):

http://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam

Dies ist leider Realität in der islamischen Welt: Vielleicht erinnern Sie sich an den Fall des Afghanen Abdul Rahman, der 2006 durch die Medien ging – dieser Muslim war während eines Deutschlandsaufenthalts zum Christentum übergetreten und wurde deswegen Rückkehr in seine Heimat erst einmal vor Gericht gestellt. Dabei sei betont, dass es sich in diesem Fall NICHT um ein juristisches Überbleibsel aus der Zeit der Taliban handelt, sondern um „NORMALES“ islamisches Recht!
Nur auf internationalen Druck hin blieb Abdul Rahman die Todesstrafe erspart – und gleichzeitig das islamische „Recht“ gewahrt, da man eine Ausnahmeregelung anwandte: Der Mann wurde kurzerhand für „geisteskrank“(!) erklärt – und als solcher konnte er für seinen Abfall vom Islam nicht belangt werden.

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